Vorbehaltsurteil

Vorbehaltsurteil
Vor|be|halts|ur|teil (Rechtsspr.):
Urteil, mit dem ein Streit nur unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung mit einer Gegenforderung beigelegt wird.

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Vorbehalts|urteil,
 
Zivilprozess: selbstständig anfechtbares, vollstreckbares Urteil, das über den im Prozess geltend gemachten Anspruch jedoch nur vorbehaltlich bestimmter Einwendungen des Beklagten entscheidet. Ein Vorbehaltsurteil kann ergehen bei Aufrechnung mit bestimmten Gegenforderungen (§ 302 ZPO) und ist geboten bei Widerspruch des Beklagten im Urkundenprozess (§ 599 ZPO). Die Fortsetzung des Rechtsstreits findet im Nachverfahren statt.

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Vor|be|halts|ur|teil, das (Rechtsspr.): Urteil, mit dem ein Streit nur unter dem Vorbehalt einer Entscheidung über etwaige Einwendungen des Beklagten beigelegt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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